Stefan Waller ist seit mehreren Jahren praktizierender Internist und Kardiologe und hat sich aus Leidenschaft der Vermittlung komplexer medizinischer Sachverhalte in möglichst einfacher und verständlicher Sprache gewidmet.
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Wie bereits wiederholt angesprochen, sind die meisten Herzrhythmusstörungen, die bei herzgesunden Menschen auftreten harmlos und oft eher ein subjektiv störendes Problem. Harmlose Herzrhythmusstörungen müssen, ausser bei ausgeprägtem Leidensdruck, nicht behandelt werden.
Behandelt werden hingegen müssen Herzrhythmusstörungen wenn:
Die Art der Behandlung richtet sich naturgemäß nach der Art der Herzrhythmusstörung. Bei langsamen Herzrhythmusstörungen kann ggf. die Implantation eines Herzschrittmachers notwendig sein, bei den verschiedenen Formen der schnellen Herzrhythmusstörungen und abnormen Extraschläge kann unter Umständen eine Behandlung mit Medikamenten in Frage kommen, liegt eine höhergradige Gefährdung für das Auftreten von gefährlichen Herzrhythmusstörungen bis hin zum tödlichen Kammerflimmern vor ist die Implantation eines Defibrillator-Schrittmachersystems notwendig, doch dazu später mehr!