Herzrhythmusstörungen – wann behandeln?

Herzrasen, Herzstolpern, Aussetzer und Co.: nur lästig oder tatsächlich behandlungsbedürftig?

Wie bereits wiederholt angesprochen, sind die meisten Herzrhythmusstörungen, die bei herzgesunden Menschen auftreten harmlos und oft eher ein subjektiv störendes Problem. Harmlose Herzrhythmusstörungen müssen, ausser bei ausgeprägtem Leidensdruck, nicht behandelt werden.

Behandelt werden hingegen müssen Herzrhythmusstörungen wenn:

  • es sich um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen handelt, die zum sog. plötzlichen Herztod, also einem in der Regel durch Kammerflimmern bedingten Herztod, führen kann
  • wenn die Gefahr eines Schlaganfalles besteht
  • wenn die Gesamtherzleistung relevant beeinträchtigt wird und
  • wenn sie den Patienten durch Beschwerden wie Schwindel, Herzrasen, Luftnot und Unwohlsein belasten

Die Art der Behandlung richtet sich naturgemäß nach der Art der Herzrhythmusstörung. Bei langsamen Herzrhythmusstörungen kann ggf. die Implantation eines Herzschrittmachers notwendig sein, bei den verschiedenen Formen der schnellen Herzrhythmusstörungen und abnormen Extraschläge kann unter Umständen eine Behandlung mit Medikamenten in Frage kommen, liegt eine höhergradige Gefährdung für das Auftreten von gefährlichen Herzrhythmusstörungen bis hin zum tödlichen Kammerflimmern vor ist die Implantation eines Defibrillator-Schrittmachersystems notwendig, doch dazu später mehr!

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